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Visitenkarte FeiernInHamburg

Angaben gemäß § 5 TMG:

FeiernInHamburg, ffFoto, ffMusic:

Bettina Fracasso

Holsatenallee 13 b

24576 Bad Bramstedt

St.-Nr.: 24/069/04085

So erreichen Sie uns:

Telefon: 01 60 – 4 77 21 19    oder     0 41 92 – 8 96 82 71
Telefax:
E-Mail: info@feierninhamburg.de

Oder füllen Sie kurz unverbindlich und kostenlos unser Formular aus, und wir melden uns bei Ihnen:

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    Quelle: https://www.e-recht24.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen feierninhamburg.de:

    Fotos werden übergeben per passwortgeschützter Downloadgalerie. Der Auftraggeber darf die Zugangsdaten an seine Gäste weitergeben.

    Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

    Der Auftragnehmer liefert die Aufnahmen digital überarbeitet, in höchstmöglicher Auflösung im JPEG-Dateiformat und ohne Wasserzeichen o.ä.

    Die schriftliche Auftragsbestätigung ist Bestandteil jedes Vertrages.

    Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben, alle Grundelemente z.B. von Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.

    Während des Paar-und Gruppen-Fotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt, und der Auftragnehmer kann keine schönen Paar- und Gruppenfotos machen. Der Auftragnehmer gibt den Gästen des Auftraggebers die Möglichkeit, selber Fotos zu machen, wenn er fertig ist.

     Nutzungsrechte

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer.

    Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen, das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

    Der Auftragnehmer darf alle Bilder, die während der Veranstaltung vom Auftragnehmer gemacht worden und an den Auftraggeber übergeben worden sind, im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

    Die Bilder können ohne jegliche Vergütungen an den Auftraggeber verwendet werden.

    GEMA- und/oder weitere Gebühren hinsichtlich des Abspielens von Musik liegen in der Verantwortung des Auftraggebers, der als Veranstalter fungiert.

    Zahlungsweise

    Mit Unterzeichnung des Vertrages wird eine darin bezifferte Anzahlung fällig. Wird eine Anzahlung vereinbart, ist diese innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung zu leisten.

    Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist am Veranstaltungstag in bar fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.

    Rücktritt vom Vertrag

    Rücktritt und Stornierung durch Auftragnehmer

    Der Auftragnehmer kann nur im Falle höherer Gewalt (z.B. Unfall oder Krankheit) vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer wird alles in seiner Macht Stehende tun, um dem Auftraggeber einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.

    Auftraggeber verzichten im Falle von höherer Gewalt auf Schadensersatzforderungen oder die Abtretung eventueller Mehrkosten an den Auftragnehmer. Eine bereits erhaltene Anzahlung wird vom Auftragnehmer zurückerstattet.

    Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber

    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen.

    Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf die Bezahlung des vereinbarten Honorars. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet.

    Die Stornierung aus anderen Gründen ist zu folgenden Konditionen möglich:

    • Bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist eine Stornierung gegen Einbehaltung der Anzahlung durch den Auftragnehmer möglich.
    • Bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Stornogebühr i. H. v. 50% des Auftragswerts, berechnet.
    • Weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Stornogebühr i. H. von
      75% des Auftragswerts berechnet. Die Möglichkeit des Auftraggebers, den Nachweis eines geringeren Schadens im Einzelfall zu führen, bleibt hiervon unberührt.

    Haftung

    Für Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, es sei denn, der Schaden wird durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht.

    Verpflegung/Getränke/Spesen

    Bei einer Einsatzzeit von über 4 Stunden stellt der Veranstalter dem Auftragnehmer alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung.

    Schriftform

    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

    Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen vollständig oder teilweise nichtig sein, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt entweder die gesetzliche Vorschrift oder – bei Fehlen einer solchen Vorschrift – eine Regelung, die die Parteien nach Treu und Glauben zulässigerweise getroffen hätten, wenn ihnen die Nichtigkeit bekannt gewesen wäre.

    Sonstige Vereinbarungen

    Es gelten ansonsten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436).

    Datenschutz

    Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

    Der Auftraggeber erklärt gegenüber dem Auftragnehmer das ausdrückliche Einverständnis aller Gäste und an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen, sich fotografieren zu lassen. Alle wurden im Vorfeld der Veranstaltung über den Auftrag des Fotografen und die in diesem Vertrag geregelte Nutzung der Fotos informiert und sind mit dieser einverstanden. Für das Einholen der Einverständniserklärungen gemäß DSGVO ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

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